Deine Fragen zu Website, Software und Zusammenarbeit.

Angebote, Rechnungen und Programme

Was übernimmt Noxberg für unseren Betrieb?

Wir bauen Websites, helfen bei Auswahl und Einrichtung von Software und verbinden Arbeitsschritte, mit Tests und Einweisung deiner Leute. Was genau dazugehört, legen wir vorher gemeinsam fest.

Können wir auch mit einer Website anfangen?

Ja, eine Website kann ein eigener Auftrag sein. Umfang und Preis vereinbaren wir vor dem Start.

Lassen sich Angebote und Rechnungen im Handwerk mit KI automatisieren?

Oft ja, als Entwurf, wenn Preise, Kundendaten und Leistungsangaben zuverlässig vorliegen. Ob das mit deinen Programmen geht, prüfen wir vor der Zusage, und raus geht nichts ohne deine Freigabe.

Warum nicht einfach selbst mit ChatGPT?

Für einzelne Fragen ist ChatGPT gut. Einen Ablauf, der jeden Tag mit deiner Software läuft, müsstest du damit aber selbst bauen und pflegen, und genau den richten wir ein.

Ich habe bereits eine Handwerkersoftware. Muss ich wechseln?

Meistens nicht, dann richten wir den Ablauf um dein Programm herum ein. Etwas Neues schlagen wir nur vor, wo ein Programm fehlt oder sich nicht anbinden lässt.

Helft ihr auch bei der Auswahl einer Handwerkersoftware?

Ja. Im Büro-Check schauen wir, was dein Betrieb braucht, und nennen im Fahrplan die Programme, die passen.

Was passiert, wenn ein Kunde die Rechnung nicht zahlt?

Ist dafür ein Ablauf eingerichtet, liegt nach der Frist, die du festlegst, eine Erinnerung in deinem Ton bereit. Sie geht erst raus, wenn du sie freigibst, auch bei jeder weiteren Mahnstufe.

Kosten und Nutzen

Welche Unterstützung passt zu einem kleinen Betrieb?

Das hängt vom Vorhaben ab: Eine Website, eine Software oder ein einzelner Ablauf kann der Einstieg sein. Und findet der Büro-Check keinen Ablauf, der dir 4 Stunden pro Woche abnehmen kann, kostet er nichts.

Welche laufenden Kosten kommen dazu?

Für KI und Server fallen laufende Kosten an, die du ohne Aufschlag zahlst. Wie hoch sie bei dir sind, sagen wir dir vor dem Start. Betreuung kommt nur dazu, wenn du sie willst.

Daten, Wechsel und E-Rechnung

Was passiert mit meinen Daten und der Dokumentation?

Du bekommst einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, darin steht, wer deine Daten verarbeitet und wo sie liegen. Die Abläufe sind dokumentiert, die Zugänge bleiben bei dir, und wo es sinnvoll möglich ist, nutzen wir offene Standards.

Was ist, wenn mein Ansprechpartner ausfällt?

Dann kann ein anderer Fachmann die Betreuung übernehmen, weil die Abläufe dokumentiert sind und die Zugänge bei dir liegen. Was an Kunden rausgeht, wartet auch dann auf deine Freigabe.

Gilt die E-Rechnungspflicht 2027 auch für meinen Betrieb?

Wer mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz hat, muss Rechnungen an Firmenkunden im Inland ab 2027 als E-Rechnung ausstellen. Für alle anderen endet die Übergangsfrist Ende 2027. Ausgenommen sind unter anderem Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 € brutto. Unsere Rechnungsentwürfe entstehen als E-Rechnung im Format ZUGFeRD nach EN 16931 und werden vor deiner Freigabe auf Formatfehler geprüft. Stand laut BMF-FAQ: März 2026.

Mehr dazu im Journal: E-Rechnung 2027 und 2028

15 Minuten. Ein Gespräch. Danach weißt du, ob es zu deinem Betrieb passt.